Krankmeldung
Ist Ihr Kind erkrankt, so informieren Sie bitte am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn entweder einen Mitschüler/eine Mitschülerin (um in der Schule Bescheid zu sagen), den/die Klassenlehrer/in oder Sie rufen vor dem Unterricht im Sekretariat an (Mo + Do von 8.00 – 12.00 besetzt). Sollte Ihr Kind unentschuldigt fehlen, sind wir verpflichtet, den Aufenthaltsort Ihres Kindes während der 1. Unterrichtsstunde telefonisch herauszufinden. Sollten wir niemanden von der Familie erreichen, kann die Polizei eingeschaltet werden. Spätestens am 3. Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen oder das Kind muss von den Eltern direkt bei einem Mitglied des Kollegiums bzw. im Schulsekretariat mündlich entschuldigt werden. Sollte auch am 3. Fehltag kein direkter Kontakt zwischen Schule und Elternhaus stattgefunden haben, so muss auch in diesem Falle eine Einschaltung der Polizei erwogen werden.
Beurlaubung von Schüler/innen
Die Beurlaubung von Schüler/innen für Ereignisse, die vorher bekannt sind
(z. B. Familienfeiern), ist vorher schriftlich zu beantragen. Einen Tag kann die Klassenleitung genehmigen, mehrere Tage Unterrichtsbefreiung müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien können nur aus wichtigem Grund gestattet werden. Der formlose Antrag (mit Begründung) muss spätestens drei Wochen vor dem Urlaub bzw. vor den Ferien bei der Schulleitung eingereicht werden.