Unsere Bücherei Eulalia

Am 20.01.1999 öffnete unsere Bücherei „Eulalia“ ihre Türen.

Seither arbeiten ehrenamtliche Helferinnen und eine vom Förderverein angestellte Kraft in der Bücherei.

Es gibt einen festen Öffnungsplan, der es jeder Klasse ermöglicht, an einem Vormittag einen Teil einer Schulstunde lang in den vorhandenen Büchern zu schmökern und sich eines zum Ausleihen auszusuchen.

Dabei stehen die Mitarbeiterinnen den Kindern mit Rat und Tat zur Seite. Die KlassenlehrerInnen können zu bestimmten Themen Bücherkisten bestellen, welche dann vom Büchereiteam zusammengestellt und mit in die Klassen genommen werden.

Das Angebot umfasst momentan über 2000 Bücher und 100 Hör-Bücher und orientiert sich an den unterschiedlichen Lesebedürfnissen der Kinder: Bilderbücher, Bücher für Leseanfänger, Bücher für Leser, Sachbücher, Märchenbücher, Nachschlagewerke usw.

Das Büchereiteam bemüht sich darum, den Kindern ein attraktives Angebot bereitzustellen. 

Aussortierte Bücher werden einmal im Jahr auf einem Büchereiflohmarkt in der Schule an interessierte SchülerInnen verkauft.

Die Helferinnen organisieren verschiedene Aktionen, um die Lesekultur an der Raben-Schule zu fördern. Zu jedem Schuljahresbeginn wird für die neu eingeschulten Kinder eine kleine Aktion durchgeführt, um die Schüler mit der Bücherei vertraut zu machen.

Außerdem werden Projekttage rund ums Buch, Wettbewerbe und Lesungen durchgeführt.

Inzwischen haben die Kinder und LehrerInnen die Möglichkeit, spezielle Buchwünsche im  „Wunschbuch“ zu notieren, damit diese bei Neuanschaffungen berücksichtigt werden.

Außerdem werden vor größeren Neueinkäufen die Kinder zu ihren Interessensgebieten befragt.

Im Rhythmus von 2 Jahren wird ein Vorlesewettbewerb für die dritten und vierten Klassen durchgeführt.

 

  

 

Eulalias Benutzungsordnung: 

  1. Jede/r Schüler/in soll nach Möglichkeit nur ein Buch und/oder eine CD ausleihen.
  2. Dazu benötigt jeder einen Leseausweis, der beim Büchereiteam bestellt werden kann.
  3. Der späteste Rückgabetermin (nach 14 Tagen) ist durch einen Stempel im Buch vermerkt.
  4. Sollte dieser Termin durch Krankheit o.Ä. nicht eingehalten werden können, wird das Kind durch eine schriftliche Mahnung zur Abgabe des Buches aufgefordert.
  5. Die letzte Mahnung erfolgt meist auf dem Postweg. Es entstehen 1€ Verwaltungskosten, welche bei Buchrückgabe bezahlt werden müssen.
  6. Wer ein Buch fahrlässig beschädigt, verschmutzt oder verliert, muss den Neuwert der Lektüre bezahlen.